Ja Wespen stehen zu Recht unter Artenschutz !
Dennoch; fühlen Sie sich von Wespen belästigt oder gar gefährdet ?
Lassen Sie uns darüber sprechen: 015901691713
Der Erhalt und eine Umsiedelung stehen für uns klar im Vordergrund.
- aber notfalls entfernen wir die Nester wenn es die Lage erfordert.
Wir sind Sachverständige Wespen und Hornissen und keine Schädlingsbekämpfer.
( und bevor man uns hier falsch versteht - Schädlingsbekämpfer ist ein wirklich wichtiger Beruf den wir in keinsterweise in Abrede stellen wollen. wir sind nur eben keine )
Paragraph 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes
Wespen dürfen – auch wenn sie agressiv sind – nicht einfach getötet werden und auch die Nester dürfen nicht einfach entfernt werden.
Der Hintergrund :
Sie stehen unter Artenschutz, geregelt in
Paragraph 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Bundesnaturschutzgesetz geschützt Hornissen, Wildbienen und einige besondere Wespenarten noch deutlich schärfer.