Elschners Landhonig der Shop!
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WESPEN 

Ja Wespen stehen zu Recht unter Artenschutz ! 

 

Dennoch;  fühlen Sie sich von Wespen belästigt oder gar  gefährdet  ?

Lassen Sie uns darüber sprechen:  015901691713

 

Der Erhalt und eine Umsiedelung stehen für uns klar im Vordergrund.

- aber notfalls entfernen wir die Nester wenn es die Lage erfordert. 

 

Wir sind Sachverständige Wespen und Hornissen und keine Schädlingsbekämpfer.

 

( und bevor man uns hier falsch versteht - Schädlingsbekämpfer ist ein wirklich wichtiger Beruf den wir in keinsterweise in Abrede stellen wollen. wir sind nur eben keine )

 

Paragraph 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes

Wespen dürfen – auch wenn sie agressiv sind – nicht einfach getötet werden und auch die Nester dürfen nicht einfach entfernt werden.

Der Hintergrund :

Sie stehen unter Artenschutz, geregelt in

 Paragraph 39 Absatz 14 des Bundesnaturschutzgesetzes.

 

Das Bundesnaturschutzgesetz geschützt  Hornissen, Wildbienen und einige besondere Wespenarten noch deutlich schärfer.

 

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© Felix Elschner